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Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung
 




 

 


 

Allgemeines Auskunftsrecht


Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Gremien

Art. 52 GO: Die Sitzungen der kommunalen Gremien sind grundsätzlich öffentlich.

Pflichten der Gemeindratsmitglieder


Bauleitplanung


Zuständigkeiten und Geschäftsgang der Gemeindeorgane


Eingriffsverwaltung




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