Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde. Diese legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig oder vorgesehen sind.
Ablauf für die Erstellung eines Bebauungsplans:
Jeder dieser Beschlüsse erfolgt ausschließlich über den Gemeinderat als zuständiges Gremien der Gemeinde. Die Festlegungen eines Bebauungsplans sind für die Gemeindeverwaltung rechtlich bindend. Die Umwidmung oder der Verkauf einer im Bebauungsplan als Mehrnutzungsanlage planfestgestellten, also explizit für den Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche, ist ohne einer vorherigen Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.
Das Verfahren einer Bebauungsplanänderung ist das gleiche, wie das Verfahren zum Erstellen eines Bebauungsplanes. Eine Umwidmung kann daher auch nicht alleine durch Beschluss des Gemeinderates erfolgen.
Festsetzungen im Plan oder im begleitenden Text sind sowohl für die Gemeindeverwaltung als auch für den betroffenen Büger bindend. So können auf Privatgrundstücken zwingend Bäume und Hecken vorgeschrieben werden. (Quelle: Wikipedia)
Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt und gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und dann auch für die Bürger rechtsverbindlich festgesetzt.
Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan hat verwaltungsinterne Wirkung, d.h. er bindet die erlassende Gemeinde (vgl. § 8 II BauGB) und andere Planungsträger. (Quelle: Wikipedia)