In Bundorf soll auf Äckern des Herrn Truchsess eine der größten PV-Anlagen Deutschlands gebaut werden. Zwingende Voraussetzung ist ein Umspannwerk zur Einspeisung des Stromes in das 110 kV-Netz. Die Firma MaxSolar GmbH, welche die Anlage in Bundorf baut, hat als Standort für das Umspannwerk den Winkelmast in der Gemarkung Kerbfeld gewählt (siehe Karte - Standort 3). Es wären auch andere Standorte möglich, diese wären jedoch entweder weniger rentabel, da ein Durchgangsmast zusätzlich stabilisiert werden muss (Standort 2) oder der Winkelmast in einer anderen Gemeinde steht (Standort 1). Damit sind die Synergieeffekte zusammen mit der ebenfalls von MaxSola geplanten PV-Anlagen bei Happertshausen geringer. Auch hätten die Flurbereinigungsgenossenschaften in der Gemeinde Aidhausen dann geringere Zahlungen zu erwarten.
Um den Bau zu ermöglichen, hat die Gemeindeverwaltung von Aidhausen ein Grundstück neben diesem Mast gekauft und der Firma MaxSolar GmbH mit Erbpachtvertrag zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat von Bundorf hat dem Bau der PV-Anlage im April 2022 nach einjährigem Genehmigungsverfahren zugestimmt (Quelle: Mainpost). Die Absprachen zwischen der Gemeindeverwaltung Aidhausen und der Firma MaxSolar GmbH bezüglich des Standortes in der Gemarkung Kerbfeld begannen daher sicher schon im Jahr 2021. Ohne konkreter Aussicht auf die Verfügbarkeit der notwendigen Ackerfläche hätte die Firma MaxSolar GmbH sicher keinen Antrag zur Genehmigung des Bauvorhabens gestellt. Über die Frage, warum die Gemeinde Aidhausen und nicht die Firma MaxSolar GmbH den Acker erworben oder diesen vom vormaligen Besitzer gepachtet hat, kann nur spekuliert werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bau des Umspannwerkes in der Gemarkung Kerbfeld dadurch erst möglich wurde.
(Zu dieser Frage eine einfache Rechenaufgabe: >>>>)
Die zuständige Genehmigungsbehörde für dieses Bauvorhaben im Außenbereich ist das Landratsamt Haßberge. Ein Umspannwerk ist ein “privilegiertes Vorhaben“ nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Auch privilegierte Vorhaben dürfen öffentliche Belange i. S. v. § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen. Bei der Abwägung handelt es sich jedoch nicht um eine “planerische Abwägung“, da der Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB keine planerische Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist. Daher verbieten sich “Alternativprüfungen“ durch das Landratsamt. Die Kreisverwaltungsbehörde hat damit nur die Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. Ist diese gegeben, kann eine Baugenehmigung erteilt werden, ist diese nicht gegeben, ist diese abzulehnen. Nach Bewertung der Kreisverwaltungsbehörde wird das Landschaftsbild zwar negativ berührt, durch Gehölzpflanzungen um den Anlagenbereich und insbesondere nach Süden Richtung Kerbfeld könnne die Anlage in die freie Landschaft jedoch eingebunden werden.
Fazit: Das Landratsamt hat die Baugenehmigung, auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben, einer fachlichen Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und dem möglichen Ausgleich der Beeinträchtigungen, erteilt. Auf die Wahl des Standortes oder eine Beteiligung der Öffentlichkeit hatte das Landratsamt aber keine Einfluss. Beides lag im Verantwortungsbereich der Gemeindeverwaltung Aidhausen.
Herr Bürgermeister Möhring hat bei der Gemeinderatsitzung am 23.02.23 behauptet, durch das Vorzeigen einer Folie bei einer Versammlung in Aidhausen im Herbst 2022 die Öffentlichkeit über die Planung zum Bau eines Umspannwerkes informiert zu haben. Im Artikel in der MainPost über diese Veranstaltung steht aber nichts von einem Umspannwerk. Die Themen der Bürgerversammlung im Okt. 2022 waren laut Bericht von Herrn Kind nur die von der Firma MaxSolar GmbH geplante Photovoltaikanlage und die zukünftigen Gebühren für Müll, Abwasser, Wasser und Grundsteuer. Darüber hinaus hat Herr Möhring in dieser Versammlung noch angegeben, dass die pro Kopf Verschuldung der Gemeinde im Jahr 2021 bei 759,11€ lag, während sie im Jahr 2015 nur 160€ betrug (2022 lag sie schon bei Herr Möhring hat auch öffentlich behauptet, dass das Bauvorhaben Umspannwerk im öffentlichen Sitzungsteil der Gemeinderatssitzung im Juni 2022 behandelt worden wäre. Laut Zeitungsarktikel aus der Mainpost über diese Sitzung ist aber angegeben, dass lediglich im nichtöffentlichen Teil über eine PV-Anlage und einem Umspannwerk "zwischen Kerbeld und Aidhausen" beraten wurde. Zu dieser Behauptung finden sich auch keine entsprechende Tagesordnungspunkte in den Protokollen der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahr 2022.
Zur Frage, warum die Öffentlichkeit, und hier vor allem alle Einwohner des Ortsteils Kerbfeld, nicht bereits bei der Wahl des Standortes über die Planung zum Bau eines Umspannwerkes informiert wurden, kann nur spekuliert werden. Es liegt die Vermutung nahe, dass Verzögerungen beim Genehmigungsverfahren vermieden werden sollten. In der Gemeinderatssitzung vom 23.02.23 gab Herr Möhring auch an, dass die Flurbereinigungsgenossenschaften dem Bauvorhaben schon zugestimmt hätten und deren Wege als Leitungstrassen zur Verfügung stünden. Dafür hätten diese nicht unerhebliche Zahlungen zu erwarten. Es verwundert daher nicht, dass zumindest die meisten Landwirte über das Bauvorhaben informiert waren.
Fazit: Die Öffentlichkeit wurde von der Gemeindeverwaltung nicht einmal ansatzweise über die Planung zum Bauvorhaben Umspannwerk informiert und in keinster Weise an dieser beteiligt. Wenn es zutrifft, dass die für die PV-Anlage in Bundorf genutzten Ackerfläche zu 80 % Herrn Truchsess gehören, dann profitiert dieser finanziell zweifellos am meisten von dieser PV-Anlage und letztlich auch von dem in der Gemarkung Kerbfeld geplanten Umspannwerk. Angesichts der Bedeutung des Umspannwerkes für die Firma MaxSolar GmbH und Herrn Truchsess ist zu hoffen, dass die Gemeindeverwaltung von Aidhausen einen angemessenen Ertrag aus dem "zur Verfügung gestellten" Grundstück in der Gemarkung Kerbfeld erhält. (Eine einfache Rechenaufgabe zur möglichen finanziellen Teilhabe der Gemeinde Aidhausen >>>>>)